Spiel-des-Jahres-Förderprogramm
Bewerbungen für das Förderprogramm 2022 werden ab Herbst 2021 entgegengenommen. Voraussichtliches Ende der Bewerbungsfrist ist er 31. Januar 2022.
Im mittlerweile abgelaufenen Förderprogramm 2021 wurden schwerpunktmäßig Projekte unterstützt, die das Spielen in Kneipen, Cafés, Restaurants oder anderen Gastronomiebetrieben stärken. Sie sind auch historisch ein Ort des Spielens: In geselliger oder ruhiger Runde bei Speis und Trank sitzen Menschen zusammen und spielen. Dadurch wird die Sichtbarkeit von Spielen in der Öffentlichkeit gestärkt. Spiele bringen Menschen – wie auch das gemeinsame Essen – an einen Tisch. Sie sind ein Mittel der Unterhaltung für Jung und Alt.
Gastronomische Einrichtungen, die Brettspiele zum ersten Mal in ihrer Lokalität anbieten möchten, können genauso wie Betriebe, die ihr bisheriges Engagement durch ein neues Projekt ausweiten möchten, am Spiel-des-Jahres-Förderprogramm teilnehmen. Förderwürdig sind Projekte sowohl in der kommerziellen als auch der nicht-kommerziellen Gastronomie, die beispielsweise von Vereinen, öffentlichen Einrichtungen oder gemeinnützigen Institutionen betrieben wird. Die förderfähige Kostenübernahme für die Spielebeschaffung ist auf maximal 500 Euro beschränkt. Die angeschafften Spiele müssen für die Gäste der Einrichtung ohne Leihgebühr zugänglich sein.
Tipps für empfehlenswerte Kneipenspiele sowie weitere Ideen und Hinweise ➜
Die Spielregeln
- Der Spiel des Jahres e.V. fördert Projekte des für das jeweilige Jahr festgesetzten Schwerpunktbereichs (2021: Gastronomie), die den Förderkriterien (siehe FAQ unten) entsprechen und die im Antrag überzeugend darstellen, wie sie die Stellung des Spiels als Kulturgut in der Gesellschaft stärken. Darüber hinaus können herausragende Projekte außerhalb des Förderschwerpunkts und langfristige Projekte gefördert werden, das können Ausstellungen, Buchprojekte, wissenschaftliche Forschungen, Medienprojekte usw. sein.
- Ausgeschlossen sind Anträge zur Förderung von Projekten, welche die neutrale Beurteilung von Spielen im Rahmen der Juryarbeit beeinträchtigen könnten. Deshalb werden keine Gelder an Spieleproduzenten und Spieleautoren sowie für die Entwicklung von Spielen ausgeschüttet.
- Die Ablehnung von Anträgen wird nicht begründet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Fördermöglichkeit ist auf maximal 5.000 Euro pro Projekt begrenzt, in besonders begründeten Einzelfällen können die Anträge auf bis 10.000 Euro lauten (für den Schwerpunkt „Gastronomie“ beträgt die maximale Fördersumme 7.000 Euro beziehungsweise im Einzelfall 12.000 Euro). Der Verein behält sich vor, die beantragte Fördersumme zu reduzieren.
- Im Nachgang der Ausschüttung der Fördergelder verlangt der Spiel des Jahres e.V. einen Bericht (mit Fotos) über die genaue Art und Weise der Verwendung der Gelder. Ist das Projekt binnen eines Jahres nach Ausschüttung der Fördermittel nicht abgeschlossen, ist jeweils zum Ende des Kalenderjahres ein Zwischenbericht vorzulegen. Die Berichte der Projekte werden auf der Webseite von Spiel des Jahres e.V. veröffentlicht.
- Es werden nur deutschsprachige Projekte gefördert.
- Förderungen sind möglich als Einmalförderung sowie als Langzeitförderung über einen Zeitraum von maximal drei Jahren für besondere und außergewöhnliche Projekte. Ausgeschlossen ist einen Langzeitförderung für Projekte, die nicht über die Ausrichtung von Spieletagen oder den Aufbau von Spielesammlungen und Spieliotheken hinausgehen.
- Standardisierte Antragsformulare können von dieser Seite (siehe unten) heruntergeladen werden. Das ausgefüllte Formular soll bitte per Post, per Fax oder per Mail bei der Geschäftsstelle des Spiel des Jahres e.V. eingereicht werden
FAQ Förderantrag
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Vereine, öffentliche Einrichtungen, Stiftungen und Gesellschaften. Im Rahmen des Förderschwerpunktes Gastronomie können auch Einzelunternehmer Anträge einreichen.
Darf für ein bereits laufendes Projekt eine Förderung beantragt werden?
Anträge dürfen nur für neue Projekte gestellt werden, laufende Projekte und die Fortsetzung von auslaufenden Projekten werden nicht gefördert. Ausgenommen von dieser Einschränkung sind gastronomische Einrichtungen, die nach der Coronakrise wieder auf die Beine kommen wollen und dabei auch an Projekte aus der Vor-Corona-Zeit anknüpfen.
Kann eine Förderung für das Mobiliar einer Einrichtung beantragt werden?
Ja, wenn die Kosten für die einzelnen Anschaffungen in einem vertretbaren Verhältnis zum Umfang des Gesamtprojektes stehen und insgesamt zwei Drittel der Fördersumme des Gesamtantrags nicht überschreiten.
Kann eine Förderung für bauliche Investitionen, Reparatur- und Sanierungsarbeiten beantragt werden?
Nein.
Können Aufwandsentschädigungen und Honorare Teil der Förderung sein?
Ja, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten und Honorare sind förderfähig, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt stehen. Ausgeschlossen ist die Förderung von Entgelten für hauptberuflich beim Projektträger oder bei Projektpartnern beschäftigte Mitarbeitende und Verwaltungskosten.
Darf das Förderprojekt jahresübergreifend sein?
Ja.
Darf ich den Förderantrag auch einfach mit der Post senden?
Das ausgefüllte Formular darf per Post gesendet werden, alle weiteren Unterlagen nur per Mail.
Darf ich Ihnen den Förderantrag fristgerecht zukommen lassen und die Unterlagen etwas später zusenden?
Nein.
Kann man vorab Musterverträge einsehen?
Ja. Bitte fragen Sie die Musterverträge in unserer Geschäftsstelle an.
Welche Risiken gehe ich persönlich ein? Muss ich für die ordnungsgemäße Umsetzung rechtlich haften?
Bei einer nicht vereinbarungsgemäßen Umsetzung verlangt der Spiel des Jahres e.V. die Fördergelder zurück.
Ausgeschlossen sind Förderanträge zur Entwicklung von Spielen. Gibt es Ausnahmen, zum Beispiel für Schulen, Kindergärten, Sport- und Arbeitsgruppen?
Ausgeschlossen vom Förderprogramm ist jegliche Entwicklung von Spielen, die in den Handel gelangen sollen oder dies eines Tages könnten.
Gibt es hierbei Ausnahmen für junge Spielautoren?
Nein.