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FAQ für Verlage

FAQ für Verlage: Häufig gestellte Fragen

Welche Spiele kommen für eine Auszeichnung in Frage?
Nicht alle Spiele kommen für den Preis in Frage. Folgende formale Grundvoraussetzungen muss ein Spiel erfüllen, um im Auswahlverfahren berücksichtigt zu werden:
– Die Regeln und alle weiteren, für das Spiel relevanten Texte müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
– Das Spiel muss im aktuellen Jahr oder im Vorjahr erschienen sein. Nahezu unveränderte Neuauflagen oder Jubiläumsauflagen bereits bekannter Spiele scheiden aus.
– Das Spiel muss zum Zeitpunkt der Bewertung im Einzelhandel erhältlich sein, Prototypen, Handmuster oder Kleinstauflagen bewertet die Jury nicht.
– Es muss ein Vertrieb im deutschsprachigen Raum bestehen.
– Das Spiel muss allein für sich spielbar sein. Bloße Erweiterungen werden nicht berücksichtigt.
Spiele, die nicht sämtliche dieser Grundvoraussetzungen erfüllen, werden für die Jury-Arbeit nicht benötigt.

Senden die Verlage ihre Spiele ein wie bei einem Wettbewerb?
Nein. Die Mitglieder der Jury bekommen in ihrer Eigenschaft als Spielekritiker:in Rezensionsexemplare neuer Spiele oder fragen sie an. Deshalb macht es auch keinen Sinn, Spiele an die Geschäftsstelle des Vereins zu schicken. Hier werden die Spiele nicht beurteilt.

Welche Termine müssen beachtet werden, gibt es eine Art „Einsendeschluss“?
Grundsätzlich können alle Spiele berücksichtigt werden, die jeweils aus dem aktuellen und dem Jahr zuvor stammen, sofern sie rechtzeitig veröffentlicht werden und im Handel erhältlich sind. Rechtzeitig heißt: Sie müssen in einer endgültigen Fassung so früh vorliegen, dass sie im alljährlichen Auswahlverfahren gründlich unter die Lupe genommen werden können. Die Jury sichtet verlässlich alle bis Ende März eingehenden Spiele. Später eintreffende Spiele können ebenfalls noch im laufenden Jahr berücksichtigt werden, dies ist aber nicht immer zu gewährleisten. Die Festlegung und Bekanntgabe der Empfehlungs- und Nominierungslisten erfolgt im Mai oder Anfang Juni, während die Hauptpreisträger im Juli gekürt werden (Termine ➜).

Sind die Verlage dazu verpflichtet, den Jurymitgliedern Rezensionsexemplare zuzusenden?
Natürlich nicht. Es ist die Entscheidung des Verlags, ob er Rezensionsexemplare versenden möchte oder nicht. Allerdings können nur solche Spiele berücksichtigt werden, die allen Juror:innen vorliegen.

Genügt es, nur einem Teil der Jurymitglieder Rezensionsexemplare zuzuschicken?
Nein – auch wenn nicht sämtliche Jurymitglieder umgehend und gleichzeitig nach Rezensionsexemplaren fragen.
Zu den Aufgaben einer Spielekritiker:in gehört es, den Markt zu sichten und nach interessanten Neuerscheinungen Ausschau zu halten. Es kann also sein, dass zunächst nur ein Jurymitglied auf Sie zukommt und um ein Rezensionsexemplar bittet. Innerhalb des Vereins besteht ein enger Austausch über den aktuellen Spielejahrgang. Mitglieder machen sich gegenseitig auf interessante Spiele aufmerksam. Sie sollten deshalb darauf gefasst sein, dass später eventuell alle Jurymitglieder um ein Musterexemplar bitten. Können oder wollen Sie nicht sämtliche Jurymitglieder bemustern, ist es nicht sinnvoll, überhaupt ein Jurymitglied zu bemustern.

Sollen die Verlage alle Jurorinnen und Juroren automatisch und unaufgefordert bemustern?
Eine automatische Zusendung ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll:
– Falls dies für den Verlag einen deutlich geringeren Aufwand bedeutet;
– um einen rechtzeitigen Eingang des Spiels bis Ende März zu gewährleisten.
Bitte beachten Sie die Kriterien, welche Spiele generell in Frage kommen. Eine automatische Bemusterung mit Spielen, die schon aus formalen Kriterien nicht in Frage kommen, ist sinnlos.

Bezahlen Jurymitglieder kleinen Verlagen für Rezensionsexemplare einen Kostenbeitrag oder erbringen sie sonstige Gegenleistungen?
Nein. Aus Gründen der Gleichbehandlung bekommen die Jurymitglieder sämtliche Rezensionsexemplare entgelt- und voraussetzungsfrei, eine Rücksendung ist leider nicht möglich. Selbstverständlich werden die erbetenen Spiele von den Jurymitgliedern ausprobiert. Teilweise – und ohne dies vorab garantieren zu können – berücksichtigen Jurymitglieder die erhaltenen Spiele auch in ihren Veröffentlichungen.

Mein Verlag ist neu. Wie mache ich die Jury auf meine Spiele aufmerksam?
Bitte prüfen Sie anhand der Kriterien, ob Ihr Spiel formal für eine Auszeichnung in Frage kommt. Sollten Sie der Meinung sein, es könnte für eine Auszeichnung in Frage kommen, ist es am sinnvollsten, die Jurymitglieder per Mail auf Ihr Spiel aufmerksam zu machen. Bei Interesse werden sich die Mitglieder daraufhin bei Ihnen melden.
Bitte beachten Sie: Die Jury beurteilt keine Prototypen, Handmuster, Vorab- oder Kleinstauflagen. Nahezu unveränderte Neuauflagen bekannter Spiele kommen nicht in Frage. Bitte senden Sie nicht unaufgefordert Spiele zu, auch nicht an die Geschäftsstelle.

Mein Spiel ist im Spielegeschäft bei mir im Ort erhältlich und ich verkaufe es auf etablierten Online-Marktplätzen wie Amazon und Ebay. Reicht das aus, um von der Jury berücksichtigt werden zu können?
Nein, auch dann nicht, wenn das Spiel auf einer Crowdfunding-Plattform oder exklusiv über eine Handelskette angeboten wird. Konkret heißt das: Ein Spiel darf nicht nur vereinzelt im deutschsprachigen Raum im Handel erhältlich sein, sondern grundsätzlich sollen alle Einzelhändler (insbesondere auf dem größten Markt, dem deutschen) die Möglichkeit haben, das Spiel über einen Vertrieb oder Großhändler in den Mengen zu beziehen, die sie stationär oder online verkaufen möchten.

Welche Spiele benötigt ein Mitglied der Jury Spiel des Jahres/Kennerspiel des Jahres?
Ein Mitglied der Jury Spiel des Jahres benötigt zunächst nur diejenigen Spiele, die es auch für die Arbeit als Spielekritiker:in braucht. Kein Verlag sollte sich verpflichtet fühlen, alle Spiele automatisch zuzusenden.
Für seine Jury-Tätigkeit benötigt das Mitglied keine Kinderspiele. Sollte das entsprechende Mitglied journalistisch auch im Kinderspielbereich tätig sein, kann es hierfür genauso Rezensionsmuster anfragen wie andere Spielekritiker:innen auch.

Welche Spiele benötigt ein Mitglied der Jury Kinderspiel des Jahres?
Ein Mitglied der Jury Kinderspiel des Jahres benötigt zunächst nur diejenigen Kinderspiele, die es auch für die Arbeit als Spielekritiker:in braucht. Kein Verlag sollte sich verpflichtet fühlen, alle Spiele automatisch zuzusenden.
Für seine Jury-Tätigkeit benötigt das Mitglied keine Erwachsenen- und Familienspiele.
Sollte das entsprechende Mitglied journalistisch auch im Erwachsenen- und Familienspielbereich tätig sein, kann es hierfür genauso Rezensionsmuster anfragen wie andere Spielekritiker:innen auch.

Wo verläuft die Grenze zwischen einem Erwachsenen-/Familienspiel und einem Kinderspiel?
Spiele mit der Altersangabe „ab 6“ oder jünger sind zumeist Kinderspiele, Titel mit der Altersangabe „ab 8“ oder älter gehören zumeist in die Kategorie Erwachsenen-/Familienspiele. Spiele „ab 7“ befinden sich dazwischen. Das ist aber nur eine grobe Angabe. In Grenzfällen tauschen sich die Mitglieder juryübergreifend aus. Ob und für welche Kategorie ein Spiel berücksichtigt wird, kann erst entschieden werden, nachdem es von den Jurorinnen und Juroren gespielt wurde.

Welche Spiele benötigt ein beratendes Mitglied des Vereins Spiel des Jahres?
Ein beratendes Mitglied benötigt für seine Vereinstätigkeit keine Rezensionsexemplare. Sollte es journalistisch als Spielekritiker tätig sein, kann es hierfür genauso Rezensionsmuster wie andere Spielekritiker:innen auch anfragen.

Bekommen Verlage eine Rückmeldung, wie die Spiele den Jurymitgliedern gefallen?
Die Jurorinnen und Juroren veröffentlichen eine große Anzahl an Besprechungen in verschiedensten Medien. Diese Rezensionen vermitteln einen Eindruck davon, welche Meinungen die einzelnen Mitglieder auch innerhalb der Jury vertreten. Aufgrund der riesigen Zahl von Neuerscheinungen ist es jedoch ausgeschlossen, dass die Jurymitglieder auch nur annähernd für alle erhaltenen Spiele eine Rezension veröffentlichen, sondern sie werden sich auf einen Bruchteil beschränken müssen.